2.1 Den Anordnungen der Topgolf-Mitarbeitenden ist stets im eigenen Interesse Folge zu leisten.
2.2 Alle Gäste sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen, ungebührliches Verhalten, Beeinträchtigung anderer Gäste oder des Betriebs, Anwendung verbaler oder körperlicher Gewalt, Beleidigung, Beschimpfung, Missachtung der Hausordnung etc. veranlassen uns geeignete Maßnahmen wie Hausverweis, Erstattung einer Anzeige oder Ähnliches zu ergreifen. Topgolf Oberhausen behält sich auch das Recht vor, Gäste, deren Verhalten vermuten lässt, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährden oder stören könnten, vom Gelände ohne Ausgleich zu verweisen.
2.3 Das Besitzen und Tragen von Waffen, Waffenattrappen oder gefährlichen Gegenständen wie Schusswaffen, scharfen/spitzen Messern, Ketten, Schlagringen, Elektroschockern, Werkzeugen, große Scheren, Drähten, Armbrüsten, Pfeil und Bogen, Blasrohren, Schleudern, Baseballschlägern, Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie jedwede Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten etc. ist auf dem Gelände von Topgolf Oberhausen nicht gestattet.
2.4 Das Mitnehmen oder der Betrieb von Drohnen oder jeglicher Art von ferngesteuertem Spielzeug und Geräten ist nicht gestattet.
2.5 Das mutwillige Lärmen oder der lautstarke Betrieb von Musikgeräten ist untersagt. Gegenstände, die die öffentliche Ruhe stören können wie z.B. Vuvuzelas, Megaphone, Hupen oder andere Musikinstrumente, dürfen nicht mitgenommen oder betrieben werden.
2.6 Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten.
Das Rauchen im Gebäude und auf der Teeline, ist untersagt.
2.7 Das Betreten des Kunstrasens ist Gäste strengstens untersagt.
2.8 Auf Grund von Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, natürlicher Schneefall o.ä.) kann es zu Rutschgefahr kommen. Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Gelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, also Absperrungen zu beachten, für rutscharmes Schuhwerk zu sorgen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen.
2.9 Alle Gäste sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu kleiden. Das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen ist erforderlich.
2.10 Hunde dürfen bei Topgolf Oberhausen ins Gebäude mitgebracht werden. Auf der Teeline (dem ganzen Spielbereich) sind sie jedoch aus Sicherheitsgründen verboten.
2.11 Das Mitnehmen von Alkohol, der Besitz oder Konsum von illegalen Betäubungsmitteln sowie Hilfsmitteln zu deren Konsum ist verboten und wird entsprechend geahndet. Dies gilt auch für die Mitnahme medizinischer Cannabisprodukte, die zum Konsum durch Rauchen geeignet sind, sofern deren Besitz und die Notwendigkeit des Mitführens nicht durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werden.
2.12 Das Durchsuchen von Müll-, Sammel- oder Auffangbehältern ist verboten. Der Inhalt in den dafür vorgesehenen Behältern ist Eigentum von Topgolf Oberhausen. Jede Entnahme oder Verbringung vom Gelände ist untersagt.
2.13 Unter Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss oder stark alkoholisierten Personen wird der (weitere) Zutritt der Topgolf Anlage verwehrt. Die endgültige Entscheidung obliegt dem verantwortlichen Manager von Topgolf vor Ort, welcher im Auftrag des Geschäftsführers entscheidungsberechtigt ist.
2.14 Der Auftraggebende versichert, dass alle Teilnehmenden sowohl körperlich als auch geistig dazu in der Lage sind Topgolf zu spielen.